Wichtige Information für Drohnenbesitzer

5. Januar 2017 by Gemeinde Kein Kommentar

Drohnen- auch gängige, welche in jedem Elektro bzw Spielzeuggeschäft zu haben sind, sind lt. Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig.

Diese Bewilligung umfasst im Groben den Flug in unbebautem und unbesiedeltem Gebiet. Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltungen ist nicht erlaubt.

Hier die wichtigsten Eckdaten:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung lt LfG Max. Flughöhe: 150m Flug nur über unbebauten und/oder unbesiedeltem Gebiet
  • Bewilligungskosten ca. 300 Euro Nachweis einer Versicherungsbestaetigung lt. LfG

Alle Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Österreichischen Drohenbewilligung:

www.drohnenbewilligung.at

info@drohnenbewilligung.at

Tel: +43 664 5948383

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